Informationen rund um das Thema Corona-Virus

Hier finden Sie in den nächsten Tagen neue Informationen hinsichtlich der Vorgehensweise in Schulen bezüglich des Corona-Virus.

24.8.2021 

Laut aktuell gültiger Coronaschutzverordnung (v. 23.8.21) sind „alle Schüler*innen unter 16 Jahren von der Nachweispflicht ausgenommen. Sie benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.

21.5.2021

Liebe Eltern,

unsere erste Woche mit den Lolli-Tests neigt sich dem Ende. Ich freue mich, dass bisher alle Ergebnisse negativ geblieben sind und die Rückmeldung über die sog. „Lolli-padlets“ größtenteils schon sehr gut geklappt hat.

Wie Sie der Presse entnehmen konnten, werden wir ab dem 31. Mai 2021 zum kompletten Präsenzunterricht zurückkehren. Das bedeutet, dass alle Kinder wieder gleichzeitig Unterricht haben. Darüber freuen wir uns mit Blick auf die Kinder sehr. Es ist lange her (Dezember 2020), dass wir sie als gesamte Klasse unterrichtet haben. Das Wiedersehen wird groß sein 🙂

Dennoch bringt ein volles Haus unter Pandemie-Bedingungen seine Herausforderungen. Dazu werden wir Sie in der kommenden Woche nach Pfingsten informieren. Dann erhalten Sie auch den neuen Stundenplan Ihres Kindes, der hoffentlich bis zum Schuljahresende gelten wird.

Auch die Betreuung wird in vollem Umfang wieder geöffnet. Alle Kinder, die „normal“ einen Betreuungsplatz haben, dürfen diesen auch wieder wahrnehmen. Wenn Sie Ihr Kind nicht schicken möchten, informieren Sie uns bitte per Mail.

Bitte denken Sie daran, dass unsere Schule in der kommenden Woche erst wieder am Mittwoch, 26.5.21, startet. Am Pfingstdienstag sind noch Pfingstferien. Es findet keine Notbetreuung statt!

Nächste Woche erfolgt der Unterricht noch im Wechselmodell.

Noch etwas Erfreuliches:

Das Ergebnis des Spardabank-Wettbewerbes steht nun fest. Letztendlich hat unsere Schule einen erfolgreichen 32. Platz belegt und kann das Preisgeld von 1.500€ zum weiteren Ausbau unserer  medialen Ausstattung nutzen.
Herzlichen Dank für Ihre Stimmen und Unterstützung bei diesem Wettbewerb!

Enden möchte ich mit dem Hinweis, dass auch der Brückentag nach Fronleichnam, Freitag, der 4. Juni 2021, schulfrei ist. Es gibt auch dann keine Notbetreuung.

Ich wünsche uns allen trotz der mittelmäßigen Wettervorhersagen für das Wochenende erholsame Pfingsttage. Bitte bedenken Sie die möglichen Quarantäneauflagen, falls Sie in ein Risikogebiet wie z.B. den Niederlanden verreisen sollten.

Herzlichen Gruß

Tina Willaschek

15.4.2021

Liebe Eltern, wie versprochen folgen nun weitere Informationen:

Dabei beziehe ich mich auf die Vorgaben der aktuellen Schulmail, die Sie auch unter diesem Link finden:

https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/14042021-schulbetrieb-im-wechselunterricht-ab-montag

Beginnen möchte ich mit Informationen zu den verpflichtenden Testungen:

Ø  Die zweite Testlieferung hat uns erreicht, so dass wir genügend Tests für die kommende Woche haben. Das Ministerium versprach, bald kindgerechtere Testverfahren einzusetzen. Bis dahin müssen wir die vorhandenen Testkitts nutzen. Diese sind in 20er Packungen eingeteilt, die man nicht einzeln mit nach Hause geben kann.

Ø  An den zwei Corona-Selbsttests pro Woche nehmen alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige an der Schule tätige Personal verpflichtend teil.

Ø  Die Corona-Selbsttests erfolgen ausschließlich in der Schule. Alternativ können die Kinder einen Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegen, der höchstens 48 Stunden alt sein darf.

Ø  Nicht getestete Schülerinnen und Schüler dürfen nicht in die Schule kommen und haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.

Ø  Die Kinder führen den Test unter unserer Anleitung durch. Sie erhalten Tipps und Hilfestellungen. Beim Nasenabstrich dürfen wir nicht aktiv helfen. Bei allen anderen erforderlichen Schritten dürfen wir den Kindern zur Hand gehen. In dieser Woche konnten wir bereits gute Erfahrungen mit den Kindern der Notbetreuung machen und wissen, worauf zu achten ist. Auch, wenn uns dabei wertvolle Unterrichtszeit verstreicht, werden wir uns bei den ersten Malen die nötige Zeit nehmen, um gründlich und sorgfältig zu arbeiten.

Ø  Weitere Fragen zu den Testungen richten Sie bitte an Ihre Klassenlehrerinnen.

Nach Beschluss der Landesregierung wird der Inzidenzwert in unserer Stadt darüber entscheiden, ob die Kinder Wechselunterricht haben oder die Schulen geschlossen sind. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz oberhalb der Marke von 200 liegt, werden die Schulen geschlossen. Mir liegen noch keine genauen Angaben vor, für wie lange das Distanzlernen dann angesetzt wird. Liegt der Inzidenzwert unter 200, erfolgt die Beschulung im Wechselunterricht.

Diese Vorgabe gibt uns sicherlich einen guten Rahmen zur Orientierung, verlangt aber eine enorme Flexibilität von Familien, Lehrkräften und dem Betreuungsteam.

Es ist geplant, dass wir bei Wechselunterricht montags, donnerstags und freitags testen. Wenn die Schulen geschlossen sind und ausschließlich eine Notbetreuung erfolgt, liegen die Testtage montags und donnerstags bzw. am ersten Betreuungstag der Woche der Kinder. (Das ist ja sehr individuell)

Sie erhalten immer eine schulische Mail, wenn es absehbar ist, dass die Schulen geschlossen werden. Dann erfrage ich auch erneut den Bedarf der Notbetreuung ab.

Abschließend eine sehr wichtige Information: laut der aktuellen Coronabetreuungsverordnung besteht ein grundsätzliches Betretungsverbot für das Schulgebäude. Sollten Sie als Eltern die Schule betreten müssen, weil Sie z.B. ein Elterngespräch haben oder Material abholen müssen, benötigen Sie einen Nachweis über eine negative Testung, die nicht länger als 48 Stunden her ist.

Aufgrund dieser Einschränkung überlegen wir derzeit, wie zum Beispiel der Materialaustausch auf dem Schulgelände erfolgen kann, um Sie nicht unnötig in Testungen zu drängen. Dazu werden Sie entsprechende Informationen durch Ihre Klassenlehrerinnen

erhalten. Sollten Sie aus anderem Grunde ungeplant in die Schule kommen müssen, bitten wir vorher um telefonische Ankündigung / Terminvereinbarung.


Liebe Eltern,

das Schuljahr wird für uns alle herausfordernd bleiben. Ständig wechselnde und neue Vorgaben zehren zusätzlich an unseren bereits sehr strapazierten Nerven. Aber was bleibt uns anderes übrig, als weiter zu machen?

Daher wünsche ich Ihnen: „Denken Sie positiv und bleiben Sie negativ!“

Herzlichen Gruß,

Tina Willaschek

9.4.2021

Hier finden Sie den Link zur aktuellen Schulmail: 
https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/08042021-informationen-zum-schulbetrieb-nrw

Liebe Eltern,

mit großer Überraschung und nicht viel Freude haben wir alle gestern Abend die Entscheidung der Ministerin Gebauer zur Kenntnis genommen, dass in der kommenden Woche die Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen geschlossen bleiben. Die Kinder werden für mindestens eine Woche im Distanzunterricht beschult. Dies begründet Frau Ministerin vor dem Hintergrund der weiterhin unsicheren Infektionslage.

Unser aller Planung wirft das wenige Tage vor dem eigentlichen Schulbeginn erneut unsagbar durcheinander. „Keine Schule“ bedeutet für uns alle erneut eine große Herausforderung. Insbesondere, da das Ministerium ein Notbetreuungsangebot gesichert anbieten will.

Daher trete ich mit zwei Bitten an Sie heran.
Sofern möglich, bitten wir Sie, Ihr Kind nicht in die Notbetreuung zu schicken, um dem möglichen Infektionsgeschehen Einhalt zu bieten.

Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, bitte ich Sie, mir bis morgen Mittag, Samstag, 10.4.21, 12 Uhr, Ihren Bedarf auf Notbetreuung wie folgt zurückzumelden:

  • Wenn Sie bereits angemeldet haben und sich an Ihrem Bedarf nichts ändert, teilen Sie mir dieses bitte formlos per Mail mit.
  • Wenn Sie bereits angemeldet haben und Ihr Bedarf ist nun komplett hinfällig, teilen Sie mir dieses bitte formlos per Mail mit.
  • Wenn Sie bereits angemeldet haben und Ihr Bedarf ändert sich teilweise, teilen Sie mir dieses bitte durch den beigefügten Antrag per Mail mit.
  • Wenn Sie neu anmelden müssen, teilen Sie mir dieses bitte durch den beigefügten Antrag per Mail mit.

Bitte senden Sie Ihre Mail an schule-ruhr.info@schule.essen.de

Derzeit ist noch unklar, ob die ab Montag in Schule geltende Testpflicht auch für die Notbetreuung gilt. Dazu erhalten wir noch Informationen, die ich Ihnen dann umgehend weiterleite. Bisher gilt lt. Schulmail

„Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“

Da uns bisher keine Tests vorliegen und wir uns mit der Anwendung noch nicht vertraut machen konnten, müssen wir auf weitere Informationen „von oben“ warten.

Mein Team und ich werden gleich alle weiteren Vorgehensweisen besprechen, so dass Sie innerhalb der nächsten Stunden noch Nachricht durch mich oder Ihre Klassenlehrerinnen erhalten werden.

Abgesehen von der enormen Verärgerung über diese erneut kurzfristigen Kurswechsel, der immer einen „Rattenschwanz“ an Konsequenzen und organisatorischem Aufwand nach sich zieht, bin ich mir sicher, dass wir gemeinsam mit Ihnen, lieben Eltern, auch diese Zeit meistern werden.

Wir hören voneinander!

Herzlichen Gruß

Tina Willaschek

7.4.2021

Liebe Eltern!

Aktuell besteht für uns alle keine Gewissheit, ob und wie am Montag die Schulen wieder geöffnet werden. Eigentlich gingen wir von der Fortführung des Wechselunterrichts aus. Wie so oft warten wir auf genaue Anweisungen.

In den Ferien wurde u.a. politisch entschieden, dass in den Schulen nach den Osterferien eine allgemeine Testpflicht herrscht. In diesen Tagen sollen daher nun auch die Grundschulen mit Selbsttests ausgestattet werden. Welche dies nun genau sind und wie wir die Testungen mit den Kindern in den Klassen umsetzen werden, kann ich Ihnen hoffentlich zum Ende der Woche mit Gewissheit sagen.

Wie in meiner Mail vom 24.3.21 angekündigt, müssen wir trotz aller Ungewissheit die Notbetreuung planen. Den Antrag finden Sie hier.

Bisher haben mich nur rund 30 Rückmeldungen erreicht. Sofern diese per Mail an uns gerichtet war, haben diese Familien alle von uns eine schriftliche Eingangsbestätigung erhalten.

Von vielen Familien fehlt mir jedoch die Rückmeldung. Daher bitte ich diese darum, mir bis Freitag, 09.04.21, Ihren Bedarf zu melden – unabhängig von der Schulöffnung ab Montag. Lassen Sie uns entweder wie gewohnt den beigefügten Bogen ausgefüllt per Mail zukommen oder schreiben einen kurzen Zweizeiler, wenn sich der uns bekannte Bedarf der letzten Wochen nicht ändern wird. Bedarfsänderungen, die sich spontan ergeben, können wir dann immer noch einarbeiten.
Beide Informationen schicken Sie bitte an schule-ruhr.info@schule.essen.de

Herzlichen Dank!

Liebe Eltern, ich werde mich Ende der Woche mit Gewissheit nochmal bei Ihnen melden. Bis dahin bitte ich um Geduld.

Bleiben Sie gesund!

Tina Willaschek

18.2.2021

Liebe Eltern,

die Verordnungen sind nun aktualisiert worden. Anbei jeweils ein Link zur entsprechenden Vorgabe.

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210219_coronabetrvo_ab_22.02.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210219_coronaschvo_ab_22.02.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf

Wie dort zu lesen ist, gilt ab Montag auch im Unterricht eine Maskenpflicht für Kinder. Hier das entsprechende Zitat:

[…] „(3) Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung zu tragen, soweit nachstehend nicht Abweichendes geregelt ist. Die Regelungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21. Januar 2021 (BAnz AT 22.01.2021 V1) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bleiben unberührt. Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden; dies gilt insbesondere im Bereich der Primarstufe. […]

Grundsätzlich wird das Betretungsverbot von Schulen weiter aufrecht gehalten. Sollten Sie das Haus betreten müssen, melden Sie sich bitte vorher – wenn möglich – telefonisch an. Denken Sie daran, dass lt Verordnung auch Sie dann eine medizinische Maske tragen müssen.

Herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Tina Willaschek

16.2.2021

Liebe Eltern,

ich möchte Sie nun bitten, Ihren möglichen Bedarf an Notbetreuung zu melden.

Den Antrag auf Notbetreuung finden Sie hier. Bitte senden Sie ihn im Bedarfsfall bis spätestens Donnerstag, 18.2.21, 12 Uhr, ausgefüllt an folgende Mailadresse:

schule-ruhr.info@schule.essen.de

Ich weise nochmal darauf hin, dass unsere regulären Betreuungskinder im Rahmen ihrer vereinbarten Verträge an Präsenztagen im Anschluss an den Unterricht sowie an den Distanztagen im Rahmen ihres Vertrages noch betreut werden können.

Kinder ohne Betreuungsvertrag können an ihren Distanztagen im Rahmen der Unterrichtszeiten eine Notbetreuung vereinbaren.

In der Notbetreuung an den Distanztagen arbeiten die Kinder vormittags an ihren Arbeitsplänen.

Ich hoffe, dass wir Ihren Rückmeldungen mit unserem bestehenden Betreuungspersonal und unseren räumlichen Möglichkeiten gerecht werden können.

Herzlichen Gruß

Tina Willaschek

Schulleiterin

 

11.2.2021

Liebe Eltern,

laut Pressemitteilungen werden die Grundschulen ab Montag, dem 22.02.2021 im Wechselunterricht wieder öffnen. Wir erwarten dazu zeitnah aus Düsseldorf eine entsprechende Schulmail mit genaueren Rahmensetzungen.

Bis dahin gehe ich davon aus, dass wir vom 17.-19.2.21 die Notbetreuung wie in den letzten Wochen fortsetzen.

Sollten Sie Ihr Kind an diesen Tagen nicht selbst betreuen können, senden Sie mir bitte den beigefügten Antrag (diesen finden Sie hier!) – vollständig ausgefüllt – bis morgen, Freitag, 12.2.21,17 Uhr an folgende Mailadresse zu:

106641@schule.nrw.de

Sonnigen Gruß aus Kettwig (und ein kleines Helau)

Tina Willaschek


29.1.2021

Liebe Eltern,

auch wenn es politisch noch nicht geklärt ist, wie der Schulbetrieb nach dem 14. Februar 2021 laufen wird, möchte ich Ihnen folgende Information unterbreiten:

Entgegen der bisherigen Aussagen werden wir an unseren beweglichen Ferientagen – Freitag, 12.2.21, Rosenmontag, 15.2.21 und Karnevalsdienstag, 16.2.21 – auf jeden Fall eine Notbetreuung anbieten. Zu dieser können Sie sich wie in den letzten Wochen mit dem beigefügten Formular anmelden, wenn Sie Ihr Kind nicht selbst betreuen können.

Die Eltern, die Ihr Kind bereits bis zum 11.2.21 für die Notbetreuung angemeldet haben, brauchen nicht mehr den kompletten Bogen auszufüllen, sondern lediglich die entsprechenden Tage ergänzen.

Diese Anmeldung erfolgt unter Vorbehalt, da uns nicht bekannt ist, wie die Landesregierung den Schulbetrieb ab dem 14.2.21 fortsetzen wird. Vielleicht werden die Schulen ab dann auch wieder geöffnet und wir dürfen wieder Präsenzunterricht erteilen.

Doch da uns bewusst ist, dass viele Firmen die Brauchtumstage rund um Karneval aufgehoben haben und viele Eltern arbeiten müssen, hoffen wir einigen vielleicht ein paar Sorgen mit dieser Mail nehmen zu können.

Sollten Sie Rückfragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

Herzlichen Gruß

Tina Willaschek

Schulleiterin

26.1.2021

Liebe Eltern,

der Seite des Ministeriums konnte ich soeben entnehmen, dass die Schulschließungen mindestens bis zum 12. Februar 2021 fortgeführt werden.

Daher sende ich Ihnen hiermit die neuen Anmeldebögen für die Notbetreuung zu. Ich bitte weiterhin darum, diese nur in Anspruch zu nehmen, wenn keine weitere Betreuung für Ihre Kinder sichergestellt werden kann.

Ich weise Sie darauf hin, dass unsere Schule am 12.2., 15.2. und 16.2.21 ebenfalls geschlossen bleibt, da dort unsere beweglichen Ferientage liegen, die im letzten Schuljahr beschlossen wurden. Diese – und auch die Brückentage nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam –  bleiben trotz der Pandemie bestehen. Für die Ganztageskinder werden am Freitag, 12.2.21 und am Karnevalsdienstag, 16.2.21, Notgruppen angeboten. Die Anmeldung erfolgt an die Ganztageskinder in einer separaten Mail.

Wenn Sie eine (neue) Bescheinigung für den Antrag auf Kinderkrankentage benötigen, mailen Sie Ihren Bedarf bitte an:
schule-ruhr.info@schule.essen.de

Mit freundlichen Grüßen

Tina Willaschek

Schulleiterin


20.1.2021

Liebe Eltern,

wir alle erfuhren aus den Medien, dass der Lockdown verlängert wird und auch die Schulen voraussichtlich weiterhin geschlossen bleiben.

Ich schreibe bewusst „voraussichtlich“, da wir wie immer auf die entsprechenden aktualisierten Informationen aus der Bezirksregierung und dem Schulamt der Stadt warten müssen.

So wie ich es verstehe, wird das Distanzlernen fortgesetzt. In der Schule bieten wir lediglich eine Notbetreuung an. Die entsprechenden Anmeldebögen für den Februar sende ich Ihnen auf gewohntem Weg zeitnah zu.

Sollten Sie von der Schule eine Bescheinigung für Ihre Krankenkasse benötigen, da Sie die Kinderkrankentage in Anspruch nehmen müssen, schreiben Sie mir bitte eine Mail unter: schule-ruhr.info@schule.essen.de

Eine genaue Angabe, um welche Tage es sich handelt, ist nicht notwendig, da wir eine pauschale Bescheinigung für den kompletten Zeitraum des Lockdowns ausstellen. Bitte klären Sie nur, ob eine Bescheinigung per Mail ausreicht oder Sie ein Schreiben mit Original-Unterschrift benötigen. Dieses könnten Sie nach Anforderung in der Schule abholen.

Für die Jahrgänge 3 und 4 klären wir gerade noch, wie wir den Kindern die Zeugnisse in der nächsten Woche zukommen lassen. Hier erhalten Sie zeitnah weitere Informationen durch die Klassenlehrerinnen.

Liebe Eltern,

die Zeiten bleiben für uns alle herausfordernd. Ich wünsche uns allen viel Kraft und Geduld in diesen besonderen Tagen. Mein Team und ich bemühen uns außerordentlich, den Kontakt zu Ihnen und Ihren Kindern aufrecht zu halten.

Herzlichen Gruß

Tina Willaschek

7.1.2021

Liebe Eltern,

soeben erhielten wir die aktuelle Schulmail zum Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021. Diese können Sie in Kürze auf der Schulministeriumsseite nachlesen.

Wie angekündigt erhalten Sie nun weitere Informationen zur Notbetreuung sowie das entsprechende Anmeldeformular.

In der Abwägung der Frage, ob Sie Ihr Kind in die Notbetreuung schicken müssen, bittet uns das Ministerium, Sie auf folgende Möglichkeit explizit hinzuweisen:

„Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.“

Sollten Sie trotz dieses Angebotes keine andere Möglichkeit sehen, Ihr Kind zuhause zu betreuen, können Sie es für die Notbetreuung anmelden – bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages.

Dazu senden Sie bitte schnellstmöglich, spätestens jedoch bis morgen Abend, Freitag, 08.01.2021, 18.00 Uhr das beigefügte Formular vollständig und gut lesbar ausgefüllt an:  106641@schule.nrw.de

Bitte beachten Sie:

Nachmeldungen für die 2. und 3. Woche (18.01-22.01.2021 sowie 25.01. – 29.01.2021) sind auch im Laufe der kommenden Woche noch möglich.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Tina Willaschek

Schulleiterin

 

11.12.2020
Liebe Eltern,

die Bezirksregierung NRW hat nun doch beschlossen, auch in unserem Bundesland die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ab der kommenden Woche drastisch zu verschärfen.

Hier finden Sie die genauen Inhalte der aktuellen Schulmail: 
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung können Sie, liebe Eltern, entscheiden, ob Sie Ihr Kind in der kommenden Woche noch zur Schule schicken möchten oder es vom Präsenzunterricht befreien lassen möchten. Es gibt Ihnen die Möglichkeit, die Sozialkontakte vor Weihnachten deutlich zu reduzieren.

In einer Mail an Ihre Klassenlehrerin teilen Sie bitte mit, ob und ab wann Ihr Kind ins Distanzlernen wechselt. Bitte geben Sie das Datum des Tages an, ab wann es ins Distanzlernen wechseln wird. „Frühester Termin ist der 14.12.2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich.“

Die Befreiung vom Präsenzunterricht ist nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das bedeutet, dass alle Kinder mit Aufgaben und Lernplänen versorgt werden, die sie dann entweder in der Schule oder Zuhause erledigen.

Bitte schreiben Sie diese Mail bis morgen, Samstag, 12.12.2020, 17.00h.

Schule und Betreuungen sind weiterhin „normal“ geöffnet. Mein Lehrer- und Betreuungsteam hat reguläre Arbeitszeiten.  Die Kinder, die nicht zuhause bleiben können, werden von uns daher regulär nach Plan beschult und betreut.

Zusätzlich wurden die Weihnachtsferien bis zum 10. Januar 2021 verlängert. Der Unterricht startet erst wieder am 11.01.2021.

Am 7. und 8. Januar 2021 besteht aber die Möglichkeit, sein Kind für eine Notbetreuungsgruppe anzumelden, wenn Sie es nicht anderweitig unterbringen können.
Senden Sie daher bitte – bei Bedarf – den ausgefüllten Antrag bis zum kommenden Donnerstag, 17.12.2020 an unsere Schulmailadresse: 106641@schule.nrw.de

Dies erstmal als erste wichtige Informationen. Weitere Infos werden mit Sicherheit  von mir oder durch die Klassenlehrerinnen erfolgen.

Herzlichen Gruß

Tina Willaschek

Schulleiterin

03.12.2020
Informationen für Eltern: 
Coronavirus und Schule
Außerdem finden Sie auch unter diesem Link stets aktualisierte Informationen:
www.essen.de/coronavirus_schule_faq

27.11.2020

Liebe Eltern,

auch nach dem gestrigen Treffen der Kanzlerin mit ihren Ministerpräsidenten ist es dabei geblieben, dass die Ferien früher beginnen. Der Seite des Ministeriums ist zu entnehmen, dass Montag, 21.12. und Dienstag, 22.12.2020, bereits unterrichtsfrei ist. Ziel ist es, durch den Vorzug der Ferien, die Menge der Sozialkontakte vor dem Weihnachtsfest deutlich zu reduzieren.

 

Als Schule sind wir verpflichtet, eine Notbetreuung für diese Tage anzubieten. Auch wir möchten uns dem Ziel der Regierung anschließen und Sie bitten, Ihr Kind nur dann an diesen Tagen für die Notbetreuung anzumelden, wenn Sie es unter keinen Umständen anderweitig betreuen können.

 

Einige Erklärungen zum beigefügten Anmeldeformular:

 

Die Notbetreuung am Schulvormittag dürfen alle Kinder (unabhängig einer gebuchten Betreuungsform) in Anspruch nehmen.

Der Zeitrahmen der Notbetreuung am Schulvormittag richtet sich nach dem Stundenplan Ihrer Kinder an diesen Tagen.

 

Betreuungskinder können entsprechend ihres Betreuungsvertrages zusätzliche Notbetreuung im Anschluss an den Schulvormittag buchen. Den Ganztageskindern stünde auch die Möglichkeit der Frühbetreuung zur Verfügung.

Den Antrag zur Notbetreuung finden Sie hier.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Tina Willaschek

Schulleiterin

 

23.10.2020

Liebe Eltern, liebe Kinder!

Am Montag geht die Schule wieder los und wir möchten, dass wir alle gesund durch die schwierige Zeit und die Herbst- und Wintermonate kommen. Unter 
diesem Link finden Sie die Vorgaben der Bezirksregierung für unseren Schulalltag:

https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/21102020-ergaenzende-informationen-zum– 


Für die Grundschule hat sich außer dem verkürzten Lüftungsintervall nicht viel geändert.

– Bitte kleiden Sie Ihre Kinder dementsprechend im „Zwiebellook“, damit demnächst auch bei kühleren Außentemperaturen und geöffnetem Fenster niemand
friert.

– Es gilt nach wie vor die A-H-A-L Regel (Abstand-Hygiene-Alltagsmaske-Lüften). Zum Thema Lüften schauen Sie bitte auf die u.st. Grafik des Bundes
Umweltamtes. Auf dem Gelände und im Gebäude besteht weiterhin Maskenpflicht. Bitte statten Sie Ihre Kinder mit 1-2 Ersatzmasken aus. Im
Klassenverband dürfen die Kinder ihre Maske ablegen.

– Sollten Sie in den Herbstferien Urlaub in einem Risikogebiet gemacht haben, darf Ihr Kind erst nach 14-tägiger Quarantäne bzw. mit gültigem
Attest über ein negatives Testergebnis in die Schule zurückkehren.

Liebe Eltern,
das Pandemiegeschehen wird unser Leben weiterhin herausfordernd beeinflussen. Unser vorrangiges Ziel bleibt es, Ihre Kinder im Präsenzunterricht zu 
beschulen. Dazu können wir alle durch einen verantwortungsvollen und disziplinierten Umgang mit den Vorgaben beitragen.

In diesem Sinne: Bleiben Sie gesund!
Herzlichen Gruß
Tina Willaschek